Seit Ende April 2020 gilt für Situationen, in denen der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nur schwer einzuhalten ist, die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase (z. B. im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen). Doch auch mit Mund-Nasen-Bedeckung gilt: mindestens 1,5 Meter Abstand halten, Husten- und Niesregeln einhalten, Hände waschen.